Energieausweis
Die Energiesparverordnung wurde 2002 beschlossen, um die Energieeffizienz in deutschen Häusern zu regeln und zu verbessern. Ein wichtiges Thema, denn der Anteil am Gesamtenergieverbrauch des Landes fällt zu 35 % auf Gebäudebewirtschaftung. Da ein Großteil der Häuser um das Jahr 1979 gebaut wurde, gibt es in diesem Sektor also enormes Einsparpotenzial.
Ein Haus gilt als umso effizienter, je weniger Energie es benötigt, um das gleiche Wärmeergebnis zu erzielen. Konkret rechnet die Verbraucherzentrale NRW in Kilowattstunden oder €-Preisen, wie hoch der Verbrauch pro m² wäre, um die Temperatur eines Gebäudes ein Jahr konstant auf 21 °C halten würde. Diese Messmethode macht den direkten Vergleich zwischen unterschiedlich großen Gebäuden möglich.
Vorlagepflicht des Ausweises
Seit 2013 gilt die Vorlagepflicht. Dementsprechend muss der Energieausweis laut § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung vorhanden sein. Dadurch soll den potenziellen Käufern und Mietern eine realistische Einschätzung der anfallenden Energiekosten ermöglicht werden.
Der Ausweis beinhaltet nicht nur die Energieeffizienzklasse des Gebäudes, sondern auch den Energieverbrauch/-bedarf und den Primärenergieverbrauch/-bedarf pro m² und Jahr.
Dabei gibt es zwei Arten von Energieausweisen, basierend auf Bedarf oder auf Verbrauch. Da die unterschiedlichen Berechnungen der Ausweise oft auch zu anderen Effizienzklassifizierungen führen, ist es wichtig, diese unterscheiden zu können.
Nach Bedarf oder nach Verbrauch?
Während bei dem Verbrauchsausweis der reale Energieverbrauch des Vormieters oder -besitzers der letzten drei Jahre als Referenzwert genutzt wird, wird bei dem Bedarfsausweis nach baulichen Aspekten berechnet, wie hoch der Verbrauch bei Durchschnittstemperaturen ausfallen würde.
Es gibt keine speziellen Energieausweise für Wohnungen. Die Energieeffizienzklasse entspricht immer auch der des gesamten Gebäudes.
Da der Verbrauchsausweis in der Regel einen 25 % geringeren Endenergiewert als der Bedarfsausweis aufweist, ist der direkte Vergleich beider Ausweise problematisch. Sie können aber davon ausgehen, dass ein Haus nach Bedarf bewertet mindestens eine Klasse über der des Verbrauchsausweises liegt.
Kosten für Energieausweise
Für die meisten Gebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist mit 50 € in den Anschaffungskosten deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, bei dem Sie zwischen 300 und 500 € zahlen müssen, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Der Unterschied im Preis hängt mit dem Aufwand der Berechnungen zusammen. Ein Bedarfsausweis ist deutlich komplexer, kommt dafür aber inklusive der Benennung effizienter Möglichkeiten zur Sanierung und Modernisierung.
Bedarfsausweis-Pflicht
Bei Neubauten, die noch keine Verbrauchswerte haben und unsanierten Häusern, die nicht dem alten Standard des Wärmeschutzes 1977 entsprechen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Bei anderen Gebäuden gilt die Wahlfreiheit.